SEHR GEEHRTER KUNDE,

hiermit erhalten Sie die Möglichkeit das Exposé herunter zu laden.

Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2015 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher.

Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunde bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei dem Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.

Damit wir sofort für Sie tätig werden können, benötigen wir Ihre Zustimmung. Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen?

Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Wie bisher müssen Sie natürlich nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt.

Nach dem Abruf erhalten Sie zusätzlich für Ihre Unterlagen eine E-Mail, mit den Details über diesen Vorgang.

Sofern Sie Interesse an einem persönlichen Besichtigungstermin haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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